. Impressum | Datenschutzerklärung

Kommt die Steuervergünstigung für Fahrzeuge mit Autogas bis zum Jahr 2025?, 02.11.2015

Autogas gilt als der alternative Kraftstoff Nummer eins in Deutschland. Nicht zuletzt liegt dies auch an den deutlichen Steuervorteilen, die Fahrern mit Autogas betriebener Fahrzeuge entstehen. In letzter Zeit kam es allerdings zu einer deutlichen Verunsicherung der Autofahrer bzw. Gasfahrer. Diese können aber zunächst aufatmen. Eine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung wurde durch den schwarz-roten Koalitionsvertrag bis zum Jahr 2025 vereinbart.

Daten zur Erdgasnutzung mit Blick auf die damit verbundene Automobilentwicklung

Natürlich sollte man beachten, dass es sich bei dieser Vereinbarung im Prinzip nur um eine Absichtserklärung handelt. In der Regel ist es aber so, dass das entsprechende Gesetz auch tatsächlich folgt. Eine Preissteigerung durch die wegfallende Steuerermäßigung ist zunächst einmal vom Tisch. Zumindest bis zum Jahre 2018 können so die Nutzer von Autogas quasi für die Hälfte tanken. Aber auch darüber hinaus, genauer gesagt bis zum Jahre 2025, können die Verbraucher mit Steuervergünstigungen für Autogas und Erdgas rechnen.

Die Anzahl der Autogasfahrzeuge soll weiter steigen

Eine speziell von der EU-Kommission eingesetzte Expertenkommission setzt sich für Maßnahmen ein, welche dazu beitragen sollen, die Menge an Autogasfahrzeugen in der gesamten EU auf mindestens 10 Prozent zu erhöhen. Hintergrund sind die durchaus als ehrgeizig zu bezeichnenden EU-CO²-Ziele, welche praktisch den kompletten Verzicht auf fossile Energien zumindest im Verkehrssektor bis zum Jahre 2050 vorsehen. Um dieses anspruchsvolle Ziel überhaupt erreichen zu können, ist eine Steuerbegünstigung für Autogas unbedingt notwendig. Ohne die Verlängerung dieser Steuervergünstigungen in Deutschland wäre dieses Ziel wohl kaum zu erreichen. Die Fahrer der Fahrzeuge, welche mit Autogas betrieben werden, können sich also durchaus freuen, und das mit ziemlicher Sicherheit bis weit über das Jahr 2018 hinaus. Würde es tatsächlich zu einem Wegfall der Steuervergünstigungen für Alternativkraftstoffe kommen, so hätte dies sicherlich gravierende Auswirkungen auf die Anzahl von Neuzulassungen sowie auch Umrüstung von gebrauchten Fahrzeugen mit umweltfreundlicheren Alternativkraftstoffen.

Die Signale aus Brüssel sowie die der Bundesregierung sind recht eindeutig. Die Steuervergünstigung für Fahrzeuge mit Autogas bis zum Jahr 2025 wird aller Wahrscheinlichkeit nach kommen. Die Verringerung des Schadstoffausstoßes bei mit Autogas betriebenen Fahrzeugen sowie das Vorhaben, den Anteil der mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeuge auf 10% zu erhöhen, stellen gute Argumente dar, um die Steuervergünstigungen auch in Zukunft beizubehalten.

Mehr zum Thema

Magazin

Werkstatt eintragen

Für Anbieter

Hier können Sie sich in das Verzeichnis eintragen

Steuerhinweis

Der verminderte Steuersatz für Autogas gilt verbindlich bis zum 31. Dezember 2018.
www.bundesrecht.juris.de

Wissenswertes

Autogas, Flüssiggas, GPL, LPG
de.wikipedia.org